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Sachverständiger

Sachverständiger für Haftpflichtschäden

Einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert – der Parkplatzrempler, der Auffahrunfall oder Zusammenstoß. Wer mit seinem Auto ein anderes beschädigt, muss seine Haftpflichtversicherung einschalten, die für die Kosten beim Unfallgegner aufkommt. Der Versicherer verteidigt Sie aber auch gegen unberechtigte oder überhöhte Zahlungen. Dann braucht es in der Regel ein entsprechendes Gutachten vom Auto des Geschädigten.

Auch darum wird sich bei uns im Haus gekümmert, ein Sachverständiger für Haftpflichtschäden sitzt vor Ort. Tägliche Terminabsprachen für Gutachten aller Kraftfahrzeuge bei Haftpflichtschäden sind möglich. Das ermöglicht kurze Wege, wenn das defekte Fahrzeug ohnehin zur Reparatur auf der Hebebühne parkt.

Heißt: Wir kümmern uns um die Teilebeschaffung und gleichzeitig wird das Gutachten erstellt. Treten versicherungsrechtliche Fragen auf, können wir schnell für Klärung sorgen.

Selbstverschuldete Schäden am eigenen Wagen zahlt nicht die Haftpflicht. Das wäre ein Fall für die Voll- oder Teilkaskoversicherung, die im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht in Deutschland ist.